Gertrud Gönnenwein - Hauptwachtmeisterin im Arbeitserziehungslager für Frauen in Rudersberg

Gertrud Gönnenwein wurde am 3. September 1912 in Winterbach, etwa 23 km von Stuttgart entfernt, geboren. Bis zu ihrem 16. Lebensjahr ging sie zur Schule. Danach besuchte sie verschiedene hauswirtschaftliche Kurse und lernte Maschinenschreiben und Stenografie.

Sie lebte bei ihren Eltern in Winterbach.

Im Juli 1942 wurde Gertrud Gönnenwein von der württembergischen Gestapo als Hauptwachtmeisterin und Aufseherin für das Arbeitserziehungslager für Frauen in Rudersberg eingestellt. Die Stelle hatte ihr der Stuttgarter Gestapo-Chef Friedrich Mußgay verschafft. Er war mit Gönnenweins Tante verheiratet.

Viele Gefangene in Rudersberg waren Zwangsarbeiterinnen. Sie wurden von den Gestapo-Mitarbeitenden der Sachgebiete "Ausländische Arbeiter" etwa wegen "Arbeitsbummelei" bzw. "Arbeitsvertragsbruch" in das Arbeitserziehungslager eingewiesen. Die Gestapo im "Hotel Silber" war zuständig für die Überwachung und Verfolgung der Zwangsarbeiter:innen in Württemberg und Hohenzollern.

Gönnenwein misshandelte Häftlinge durch Schläge ins Gesicht. Zusammen mit den anderen Aufseherinnen demütigte sie die gefangenen Frauen immer wieder. Vor allem neu angekommene Häftlinge waren Schikanen ausgesetzt.

Im Dezember 1943 wurde Gönnenwein als Aufseherin in das sogenannte "Sicherungslager" Schirmeck im Elsass kommandiert. Über ihre dortige Tätigkeit ist nichts bekannt.

Nach dem Ende der NS-Diktatur erhoben mehrere ehemalige Zwangsarbeiterinnen schwere Vorwürfe gegen Gertrud Gönnenwein und andere Aufseherinnen. Sie hätten die Häftlinge immer wieder misshandelt und gedemütigt. Vor der Spruchkammer versuchte Gönnenwein, die Vorwürfe abzuschwächen:

"Gönnenwein:Ich habe nicht geschlagen, nur geohrfeigt.
Vorsitzender zu Gönnenwein:Wie oft haben Sie geschlagen?
Gönnenwein:    Das weiss ich nicht, auch habe ich nicht geschlagen, sondern nur geohrfeigt.
Vorsitzender:    Was verstehen Sie unter Schlagen? Sind Ohrfeigen nicht schlagen?
Gönnenwein:   Unter Schlagen verstehe ich, wenn ich jemanden blutig schlage."

Auszug aus einer Aussage von Gertrud Gönnenwein vor der Spruchkammer, 2. April 1947

Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 903/5 Bü 62

Gönnenwein wurde 1947 von der Spruchkammer als Hauptschuldige eingestuft. Sie legte Berufung ein, erreichte in einer neuen Verhandlung aber lediglich eine Herabstufung zur Belasteten. Ihr ehemaliger Chef und Leiter des Arbeitserziehungslagers Rudersberg, Friedrich Klein, dagegen wurde in seinem Verfahren lediglich als Mitläufer eingestuft. Über das weitere Leben von Getrud Gönnewein ist nichts bekannt.