Wer hat das Dokumente erstellt und in welchem Zusammenhang wurde es erstellt?

Im Februar 1935 führte die nationalsozialistische Regierung per Gesetz eine Arbeitsbuchpflicht ein. Zuständig für die Erstellung waren die lokalen Arbeitsämter. Sie erfassten schrittweise alle Arbeitnehmer:innen im Deutschen Reich mit einem Arbeitsbuch und einer Arbeitsbuchkarte. Das Arbeitsbuch musste für die Dauer der Beschäftigung bei der Arbeitsstelle hinterlegt werden, während die Arbeitsämter die Arbeitsbuchkarten in einer separaten Kartei sammelten. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen zu Ausbildung und Berufserfahrung der Arbeitnehmer:innen ermöglichten eine gezieltere Steuerung der Arbeitskräfte hauptsächlich in die Bereiche, die für die deutschen Aufrüstungspläne und Kriegsproduktion relevant waren.

Zivile Zwangsarbeiter:innen erhielten zunächst die gleichen Dokumente wie deutsche Arbeitskräfte. Im Mai 1943 führte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz (GBA) Fritz Sauckel ein "Arbeitsbuch für Ausländer" und eine gesonderte Arbeitsbuchkarte für die zivilen Zwangsarbeitenden ein. Die Zwangsarbeiter:innen konnten zu keiner Zeit selbst über ihre Arbeitsstelle entscheiden, sondern wurden nach ihrer Ankunft von den Arbeitsämtern zugeteilt oder direkt von Vertretern der Betriebe ausgewählt.

Was ist zu sehen?

Die erste Doppelseite des "Arbeitsbuchs für Ausländer" enthält ein Vorwort des GBA, den Namen der Person und die Arbeitsbuchnummer. Diese Nummer steht auch auf der Arbeitsbuchkarte und dem Arbeitserlaubnispapier. Die folgenden Seiten umfassen ein Erfassungsfoto, das meist bei der "Aufnahme" der Zwangsarbeiter:innen in den Durchgangslagern erstellt wurde, persönliche Daten sowie Informationen zu Ausbildung, Berufserfahrung, sonstigen Kenntnissen und aktueller Arbeitsstelle. Das ausstellende Arbeitsamt ist auf Seite 8 vermerkt. Die Seiten 10 bis 25 sind zur Eintragung von Stellenwechseln vorgesehen, die aber kaum stattfanden bzw. nicht in jedem Fall eingetragen wurden. Die abschließenden Doppelseiten halten ärztliche Untersuchungen und Befunde fest, die nur selten eingetragen wurden, und bieten Raum für amtliche Eintragungen.

Auf der zweiseitigen Arbeitsbuchkarte sind für die Kartei im Arbeitsamt die wichtigsten Angaben zu Person, Ausbildung, beruflichen Kenntnissen und aktueller Beschäftigung zusammengefasst.

Was zeigen die Dokumente über die NS-Zwangsarbeit und was ist bei der Auseinandersetzung mit Verwaltungsdokumenten in der Bildungsarbeit zu beachten?

Die Zwangsarbeit im Nationalsozialismus wurde bürokratisch in einem Zusammenspiel von staatlichen Akteuren und Arbeitsstellen organisiert und durchgeführt. Arbeitsämter, Polizei und andere staatliche Behörden nutzten neben Arbeitsbuch und Arbeitsbuchkarte weitere Dokumente wie z.B. Arbeitskarte und Arbeitserlaubnispapier, um die zivilen Zwangsarbeiter:innen zu kontrollieren und den Arbeitseinsatz im Deutschen Reich zu koordinieren. Auch Unternehmen und Versicherungen verwalteten die Arbeitskräfte mithilfe zahlreicher Dokumente.

Diese Dokumente enthalten Angaben zur Person wie Name, Geburtstag und Arbeitsort und sind somit wichtige Dokumente, wenn man nach einer konkreten Person sucht, die Zwangsarbeit leisten musste. Oft befinden sie sich heute im privaten Besitz der ehemaligen Zwangsarbeitenden. Sie waren maßgeblich für die Personen, um ihren Zwangsarbeitseinsatz bei Entschädigungsanträgen zu belegen.

Was ist nicht zu sehen?

Nicht immer sind diese Dokumente vollständig ausgefüllt, daher muss man mit Überlieferungslücken rechnen. Die tatsächlichen Arbeiten oder wie viele Stunden am Tag und wie viele Tage in der Woche gearbeitet werden musste, kann man nicht aus diesen Dokumenten erschließen. Sie verraten zudem nichts über die Erfahrungen und Empfindungen der Personen während der Zeit der Zwangsarbeit.

 

Weiterführende Links

Der E-Guide der Arolsen Archives stellt zahlreiche Verwaltungsdokumente für zivile Zwangsarbeiter:innen vor und bietet ausführliche Hintergrundinformationen: https://eguide.arolsen-archives.org/