Kurt Hortmann – Direktor des Weimarer Arbeitsamtes
Kurt Hortmann wurde am 15. August 1900 in Genthin im heutigen Sachsen-Anhalt geboren. Er nahm ab April 1918 als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Nach Kriegsende studierte er Rechtswissenschaften und schloss das Studium mit einer Promotion ab. Während seines Studiums gehörte er kurze Zeit einer paramilitärischen, deutschnationalen Organisation, dem sogenannten Stahlhelm, an. Dieser Wehrverband erkannte Deutschlands Niederlage im Krieg nicht an, verbreitete antisemitische Klischees und stand der jungen Demokratie feindlich gegenüber.
Parteieintritt und Karrieresprung
Infolge der Wirtschaftskrise waren Hortmanns frühe Berufsjahre in der Weimarer Republik durch unsichere Arbeitsverhältnisse geprägt. Erst ab 1933, und mit seinem Eintritt in die Partei der NSDAP, gelang ihm der Aufstieg in Leitungspositionen. Ab 1937 war er Direktor des Arbeitsamtes Weimar. Auf dieser Position blieb er bis zum Kriegsende 1945. Hortmann trat – zusammen mit vielen anderen SystemträgerInnen des NS – am letzten Tag vor einem Aufnahmestopp am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein. Zum Zeitpunkt des Parteieintritts war Hortmann laut seiner eigenen Nachkriegsaussagen von den politischen Zielen der NSDAP überzeugt. Darüber hinaus half ihm dieser Schritt auch bei seiner Karriere im nationalsozialistischen Deutschland.
Registrierung von Zwangsarbeiter:innen und "Leistungsüberprüfung"
Über Hortmanns konkrete Tätigkeit während des Krieges ist wenig bekannt. Sicher ist jedoch, dass er wie alle Direktoren von Arbeitsämtern an zentraler Stelle in der Organisation der Zwangsarbeit involviert war: Die Arbeitsämter registrierten die Zwangsarbeiter:innen und verteilten diese an ihre Arbeitsstellen.
In einer Nachkriegsaussage benannte ein Betriebsleiter des Weimarer Fritz-Sauckel-Werkes Hortmann als Mitglied einer Delegation, die das Werk besichtigte. Dabei prüfte Hortmann mit anderen Funktionären die Arbeitsbedingungen u.a. von zivilen Zwangsarbeiter:innen und Häftlingen des Konzentrationslagers Buchenwald in diesem Rüstungswerk. Die Delegation kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeit der KZ-Häftlinge noch zu leicht sei.
Hortmann war also nicht nur Teil des Apparats, der die NS-Zwangsarbeit bürokratisch organisierte, sondern er überzeugte sich während eines Werksbesuchs persönlich von der Rentabilität, das heißt von der Wirtschaftlichkeit des Arbeitseinsatzes. Es ist anzunehmen, dass Hortmann von den gesundheitsschädlichen Bedingungen, unter denen die Menschen Zwangsarbeit leisten mussten, spätestens mit seinem Werksbesuch genaue Kenntnis hatte.
Anklage und Urteil nach 1945
Nach dem Krieg wurde Hortmann am 23.7.1945 durch den SMERSch, den militärischen Nachrichtendienst der Sowjetischen Besatzungsmacht, verhaftet. In Verhören räumte er zwar ein, an dem System der NS-Zwangsarbeit beteiligt gewesen zu sein, bestritt aber, genaues Wissen von der Behandlung der Zwangsarbeiter:innen durch die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und Partei besessen zu haben.
Formal hatte Hortmann recht, wenn er darauf beharrt, nicht zuständig gewesen zu sein. Doch seine Behauptung führt in die Irre, denn als Direktor des Arbeitsamtes kannte Hortmann die Abläufe und Zuständigkeiten der deutschen Verwaltung beim Zwangsarbeiter:inneneinsatz bestens. Zu seinem Schutz wälzte er seine Verantwortung auf andere Stellen des NS-Systems ab.
Neben der Beteiligung an der Zwangsarbeit wurde Hortmann zum Verhängnis, dass er die Akten des Arbeitsamtes Weimar vor Kriegsende vernichtet hatte. Er leugnete beharrlich, dies eigenverantwortlich getan zu haben: "Auf die Vorwürfe, dass ich als Leiter der Arbeitsamtes Weimar, die Vernichtung der Karteimittel bei Feindberührung veranlasst zu haben [sic!], muss ich erklären, dass dieses auf ausdrückliche Befehle meiner vorgesetzten Behörde erfolgt ist." (Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, NS-Archiv des MfS Objekt 9 ZA 313, Bl. 2-3)
Doch das Urteil der sowjetischen Behörden war eindeutig: "H. ist der verantwortliche Leiter des Arbeitsamtes Weimar gewesen und genoss als solcher das restlose Vertrauen der Behörden. Wenn o.g. in der Vernehmung auch immer wieder betont, dass er als Beamter nur pflichtgemäß gehandelt habe (siehe Aktenvernichtung), so wird doch bewiesen, dass er bis zum letzten Augenblick den Nationalsozialismus gestützt und gefördert hat." (Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, NS-Archiv des MfS Objekt 9 ZA 313, Bl. 5)
Hortmann wurde in der Folge unter der Nummer 68952 in das sowjetische Speziallager Nr. 2 in Buchenwald überführt. Dort starb er am 16.5.1948. Auch der Direktor des Arbeitsamtes in Gera, Karl Holz, kam in der Haft im Speziallager Nr. 2 ums Leben.